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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsinhalt

 

Das Betreuungsangebot des Ausführservice beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes. Die Übergabe des Hundes findet entweder Zuhause oder an einem anderen vereinbarten Ort statt. Der Hund befindet sich während der Fahrt angeschnallt auf der Rückbank oder in einer gesicherten Hundebox im Hundetransportfahrzeug des Ausführservice. 

 

Der Ausführservice bietet sein Betreuungsangebot von montags bis freitags in Form von Gruppenspaziergängen an. An bundeseinheitlichen Feiertagen findet das Betreuungsangebot nicht statt.

 

Die Dauer des Gruppenspaziergangs mit Abholen und Bringen liegt zwischen ca. 4 bis 5

Stunden (je nach Entfernung und Hundeanzahl). Davon befindet sich der Hund mindestens 2

Stunde im Freien. Durch höhere Gewalt (Sturm, Starkregen, etc.) kann sich die Betreuungszeit im Ausführservice verkürzen. 

 

Während des Spaziergangs arbeitet der Ausführservice mit Belohnungen durch Futter, Spiel

oder Streicheleinheiten, je nach Hund. Bekannte Futterunverträglichkeiten werden

berücksichtigt und werden vom Kunden im Vertrag angegeben. Der Ausführservice ist nicht verpflichtet den Hund von Zecken, Kletten und Schmutz zu säubern.

 

Die Anmeldung des Hundes beim Ausführservice ist verbindlich. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Anmeldebogen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

 

Weitere Vereinbarungen zwischen Hundehalter und Ausführservice sind auf dem Vertrag

gesondert zu vermerken und zu entnehmen, insbesondere die Schlüsselübergabe und

Häufigkeit der Teilnahme.

 

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2. Teilnahmevoraussetzungen

 

Der Hundehalter versichert, dem Ausführservice alle Fragen über den Hund korrekt und vollständig beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere durch den Hund verursachte Bissverletzungen müssen mitgeteilt werden. 

 

Der angemeldete Hund muss haftpflichtversichert, gechipt, parasitenfrei und dem Alter entsprechend geimpft sein. Des Weiteren setzt der Ausführservice voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherungs- und Chippflicht) eingehalten werden.

 

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine ansteckenden Krankheiten hat. Während der Vertragslaufzeit muss der Ausführservice über Krankheiten des Hundes wahrheitsgemäß informiert werden. 

 

Falls es während der Betreuungszeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Hundes kommt, willigt der Hundehalter unter Absprache mit dem Ausführservice in die tierärztliche Behandlung ein. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. In Notfällen kann der Ausführservice auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.



 

3. Vorübergehender Ausschluss von der Betreuung durch den Ausführservice

 

Sollte ein Parasitenbefall (durch Flöhe o.ä.) festgestellt werden, wird der Hund vorübergehend vom  Ausführservice ausgeschlossen. Erst nach tierärztlichem Attest über Parasitenfreiheit wird der Hund wieder durch den Ausführservice betreut.

 

Läufige Hündinnen sowie Hunde mit krankheitsbedingten (nicht ansteckenden) Einschränkungen oder sozialen Defiziten können nur nach einer genauen und rechtzeitigen Absprache am Ausführservice teilnehmen.  

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4. Verpflichtungen

 

Der Ausführservice verpflichtet sich

​

  • die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

  • keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen.

  • bei der Entweichung des Hundes unverzüglich den Hundehalter und die zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim) zu benachrichtigen.

  • bei der Übergabe des Haustürschlüssels, diesen gut zu verwahren, nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen ohne Absprache mit in die Privaträume zu nehmen.

  • den Teilnahmeplatz des Hundes zu reservieren, wenn der Kunde ein Monatsabo abgeschlossen hat.

 

Der Hundehalter verpflichtet sich

​

  • bei Anmeldung unaufgefordert eine Kopie der Haftpflichtversicherung sowie eine aktuelle Kopie des Impfpasses seines Hundes vorzulegen. 

  • über veränderte Besonderheiten des Hundes unaufgefordert Auskunft zu geben, welche für den Ausführservice relevant sind. Diese können sein: Verhaltensauffälligkeiten, verändertes Sozialverhalten, Krankheiten, Parasitenbefall, Trächtigkeit, Läufigkeit oder Ähnliches.

  • alle während der Betreuung durch den Ausführservice entstehenden Kosten eines Tierarztbesuches zu übernehmen.

  • Auflagen durch Behörden dem Ausführservice unaufgefordert mitzuteilen.

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5.  Haftung

 

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit ohne Verschulden des Ausführservice verursacht, übernimmt der Ausführservice keine Haftung. Für vom Ausführservice verschuldete Schäden haftet die Betriebshaftpflichtversicherung des Ausführservice.

 

Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, daß während der Hundebetreuung ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen übernimmt der Ausführservice keine Haftung.

 

Sollte eine Läufigkeit der Hündin vom Hundehalter nicht rechtzeitig bemerkt und dem Ausführservice angezeigt werden, so übernimmt der Ausführservice für die Folgen eines Deck-Aktes keine Haftung. 

 

Der Ausführservice haftet nicht für jegliche Schäden, Diebstahl, etc. in der Wohnung des Hundehalters. Ebenfalls übernimmt der Ausführservice keine Haftung für Halsbänder, Leinen sowie ähnliche Ausstattung.

 

Sollte ein Hund wider Erwarten weglaufen, so haftet der Ausführservice nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. Der Ausführservice verpflichtet sich aber, alle nötigen Schritte einzuleiten (Tierheim, Polizei, etc.).

 

Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.


 

6. Preise, Zahlungen & Absagen

 

Die gültigen Preise sind der Webseite des Ausführservice zu entnehmen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten die aktuellen Preise. Ein zweiter Hund aus dem gleichen Haushalt erhält 10% Rabatt. 

 

Alle Leistungen sind im Voraus per Überweisung zu zahlen, spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen des Ausführservice. 

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Bankverbindung:

Name: Krüger Ulrike
IBAN: DE81 1001 1001 2623 0111 49
BIC: NTSBDEB1XXX

 

Für Besitzer eines Monatsabos:

Abos sind jeweils zum Anfang des Monats, spätestens bis zum 10. eines jeden Monats, zu zahlen. Der Ausführservice verpflichtet sich auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren.

 

Die Abopreise sind auf Basis einer ganzjährigen Betreuung kalkuliert. Um es für alle Seiten unkompliziert und kalkulierbar zu gestalten, wurden die Preise bereits vorsorglich um einen Betrag reduziert, der die voraussichtlichen Abwesenheiten des Hundes und des Ausführservice berücksichtigt (Urlaub, Krankheit, Feiertage und anderweitige Ausfälle). 

 

So bleibt für alle Seiten ein gleichbleibender monatlicher Betrag, der durchgehend vom Hundehalter bezahlt wird und alle Abwesenheiten beidseitig berücksichtigt. Dies ermöglicht dem Hundehalter einen beständigen und vergünstigten Preis und einen festen Platz in der Gruppe. 

 

Sollte seitens des Ausführservice aufgrund von Unfall, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen das Betreuungsangebot zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, nicht im vereinbarten Ausmaß erbracht werden oder eine bereits begonnene Betreuung vorzeitig abgebrochen werden, besteht seitens des Ausführservice keine Haftung für Schäden oder etwaige Aufwendungen des Hundehalters.

 

In diesen Fällen findet jedoch, wenn der Ausfall über die bereits in den Preisen einkalkulierten Zeiten für Urlaub/Krankheit/Fortbildung hinausgeht, eine Erstattung der bereits eingezahlten anteiligen Vergütung oder, wenn möglich, ein Ersatztermin statt. 

 

Das Monatsabo verlängert sich automatisch bis zur Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat jeweils zum Monatsende. Die Kündigung ist schriftlich per Post oder E-Mail möglich.

 

Das Hoch- bzw. Herunterstufen des Monatsabos auf mehr bzw. weniger Tage pro Woche (z.B. von 2x pro Woche auf 3x pro Woche oder umgekehrt) ist jeweils zum Monatsende möglich. Ab dem Folgemonat greift dann die neue Anzahl an Spaziergängen pro Woche. Die Mitteilung ist schriftlich per Post oder E-Mail möglich. 

 

Der Ausführservice behält sich vor bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressivem Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, den Hund ohne Frist zu kündigen.

 

Absagen für die Nutzung des Angebots des Ausführservice müssen bis spätestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden, außer bei Läufigkeitsfeststellung oder Erkrankung des Hundes. Die rechtzeitige Absage dient der optimalen Vorbereitung der Routen, um die Zeit bestmöglich draußen in der Natur mit den Hunden nutzen zu können.

 

Für Besitzer einer 3er- bzw. 10er-Karte:  

3er- bzw. 10er-Karten sind jeweils für 6 Monate gültig. Das bedeutet, dass die beim Kauf einer 3er- bzw. 10er-Karte erworbenen Stempelkarten innerhalb von 6 Monaten verbraucht werden müssen. Nicht genutzte Spaziergänge verfallen mit dem Ablauf der 6-Monatsfrist.

 

Zur Terminabsprache ist der Hundehalter verpflichtet, den Ausführservice spätestens 3 Werktage vor dem gewünschten Betreuungsbeginn telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Der Ausführservice garantiert die Verfügbarkeit der Wunschtermine nicht, verpflichtet sich jedoch, einen Alternativtermin vorzuschlagen.

 

Absagen für die Nutzung des Angebots des Ausführservice müssen bis spätestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden, außer bei Läufigkeitsfeststellung oder Erkrankung des Hundes. 

 

Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Betreuungsbeginn erfolgen, behält sich der Ausführservice das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Tagessatzes zu erheben bzw. die Zahl der verfügbaren Spaziergänge um einen zu reduzieren.


 

7. Datenschutz

 

Die Daten des Hundehalters werden vom Ausführservice vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten des Hundehalters werden zur Rechnungserstellung und zum Abholen / Bringen des Hundes verwendet. Rechnungen werden aus Umweltgründen per E-Mail versendet. Wünscht der Hundehalter Rechnungen in Papierform, reicht eine kurze schriftliche Mitteilung per E-Mail.

 

Der Ausführservice nimmt Fotos und Videos von den Spaziergängen und Hunden auf, sodass der Halter sehen kann, wie der Ausflug mit dem Hund genutzt wurde. Damit jeder Hundehalter nach eigenem Belieben Einblick in die Tagesaktivitäten bekommt und nicht durch die Zusendung im eigenen Tagesgeschehen gestört wird, werden diese Fotos und Videos auf den Social Media-Kanälen (z.B. Instagram und WhatsApp) sowie auf der Webseite des Ausführservice zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Der Hundehalter willigt in diese Verwendung ein. 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGBs als solche wirksam.

 

Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Berlin

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